Satzung des Renault Zeros Oldie Club Bayern e.V.

Clubsatzung
Unsere Satzung, wie sie dem Vereinsregister vorliegt
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Clubordnung zur Abstimmung am 14.04.2024

Clubordnung des Renault Zeros Oldie Club Bayern e.V.

 

 

 

In der Clubordnung stehen Abläufe und Regeln, um das Clubleben zu vereinfachen.

 

Die Clubordnung wird in der Jahreshauptversammlung beschlossen und kann in jeder Club-Versammlung nach Wünschen und vorhergehendem Antrag geändert werden. Eine einfache Mehrheit ist ausreichend für jede Änderung.

 

 

 

Aufnahme eines Neumitglieds:

 

Ein Neumitglied muss den Aufnahmeantrag schriftlich einreichen und den ersten Jahresbeitrag auf das Club-Konto einzahlen. Die Club-Bankverbindung bekommt es vom Vorstand mitgeteilt.

 

Danach entscheidet der Clubvorstand die Aufnahme.

 

Eine Ablehnung der Aufnahme kann nur begründet erfolgen. Sollte ein Aufnahmeantrag abgelehnt werden, kann auf Wunsch des Antragstellers/der Antragstellerin die Mitgliederversammlung darüber abstimmen. Dieser Antrag auf Clubaufnahme durch die Mitgliederversammlung muss jedoch innerhalb von 4 Wochen schriftlich bei dem Clubvorstand eingegangen sein. Danach erlöschen alle Rechte, auch bei Gericht.

 

 

 

Verpflichtung des Clubmitglieds:

 

Das Clubmitglied verpflichtet sich, den Club-Jahresbeitrag im Voraus zu leisten.

 

Es gilt das Kalenderjahr. Wenn das Mitglied im Laufe des Jahres eintritt, ist der komplette Jahresbeitrag zu zahlen. Bei Nichtaufnahme in den Club wird dieser Beitrag nach 4 Wochen zurückgezahlt.

 

Das Clubmitglied hat die Möglichkeit auf einen Partnerantrag. Dieser ist vom Partner auszufüllen und muss dem Vorstand in schriftlicher Form vorliegen. Über diesen Antrag entscheidet der Clubvorstand. Bei Ablehnung der Aufnahme hat "der Partner" jedoch auch die Möglichkeit, eine Aufnahme in den Club über die Mitgliederversammlung zu stellen. Hierzu gelten die gleichen Fristen wie bei einer unmittelbaren Clubaufnahme. Es wird sehr gerne gesehen, wenn Mitglieder und Partnermitglieder im Club sind. Unsere Liebe zu den Renaults wird ja auch in Ausfahrten und geselligen Events gelebt. Zur Geselligkeit sind die Partner immer sehr willkommen und sollen sich auch im Club zugehörig fühlen.

 

Ein Clubmitglied oder Partnermitglied sollte in der Regel das 18. Lebensjahr erreicht haben.

 

Das Clubmitglied verpflichtet sich, folgende Angaben mitzuteilen:

 

Name und Adresse

 

Das Clubmitglied verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.

 

Um Kontakt mit den Mitgliedern aufrecht halten zu können, sind folgende Informationen nützlich:

 

Emailadresse, Geburtsdatum und Telefonnummer. Diese Angaben sind freiwillig.

 

Es ist nicht zwingend notwendig, Besitzer eines Renaults zu sein.

 

Die Clubsatzung und Clubregelung sind wesentlicher Bestand des Vereinslebens.

 

 

 

Die Datenschutzverordnung sollte ausgefüllt und unterschrieben dem Vorstand vorliegen.

 

 

 

Austritt aus dem Club:

 

Möchte ein Mitglied aus dem Club austreten, reicht eine formlose schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Der Vorstand bestätigt den Austritt ebenfalls schriftlich.

 

Wenn ein Clubmitglied mit Partnermitglied im Club gemeldet ist, erlischt die Mitgliedschaft des Partnermitglieds automatisch mit dem Austritt des Clubmitglieds.

 

Bei Austritt werden alle Daten des Mitglieds gelöscht.

 

 

 

Mitgliedsbeiträge:

 

Der Club-Jahresbeitrag beträgt 25,00 € im Kalenderjahr.

 

Der Partner-Jahresbeitrag beträgt 0,00 € im Kalenderjahr.

 

 

 

Sollte ein Mitglied aus dem Club austreten wollen, muss diese Mitteilung dem Clubvorstand bis zum 1. 10. des laufenden Jahres formlos schriftlich vorliegen.

 

Alle Rechte und Pflichten enden dann ab dieser Mitteilung. Geleistete Clubmitgliedsbeiträge können nicht zurückerstattet werden.

 

Liegt das Austrittsgesuch dem Vorstand nach dem 1.10. vor, muss der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr geleistet werden.

 

Die Höhe des Club-Jahresbeitrags kann in der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Angenommen und vom Vorstand umgesetzt wird er, wenn er eine einfache Mehrheit in der Jahreshauptversammlung erreicht. Die Umsetzung erfolgt dann im Folgejahr.

 

 

Pflichten des Clubvorstandes:

 

Der Vorstand verpflichtet sich, mit dem Eigentum des Clubs sorgfältig umzugehen.

 

Er kümmert sich um das laufende Geschäft.

 

Er ist berechtigt, die Club- Jahresgebühr sowie ausstehende Zahlungen (gerichtlich und außergerichtlich) einzufordern.

 

Der Clubvorstand ist berechtigt, nach zweimaliger schriftlicher Anmahnung des ausstehenden Clubbeitrags dem Clubmitglied die Mitgliedschaft zu kündigen.

 

Diese Kündigung wird dem Clubmitglied schriftlich mitgeteilt.

 

Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder vom Jahresbeitrag zu befreien.

 

Der Vorstand ist berechtigt, ein Ehrenmitglied zu ernennen.

 

Ein Ehrenmitglied kann vom Mitgliedsbeitrag befreit werden.

 

Der Vorstand muss mindestens einmal im Jahr eine Versammlung abhalten.

 

Diese soll den Mitgliedern im ersten Quartal des laufenden Jahres mitgeteilt werden.

 

Der Vorstand verpflichtet sich, darüber ein Protokoll zu schreiben. Unterzeichnet wird dieses vom Protokollführer, dem 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.

 

Der Vorstand verpflichtet sich, mindestens 4 Wochen vor der Versammlung die Tagesordnung bekannt zu geben. Anträge müssen im Voraus, jedoch mindestens 2 Wochen vor der Versammlung dem Vorstand in schriftlicher Form mit Namensnennung vorliegen.

 

In der Jahreshauptversammlung (JHV) verpflichtet sich

 

- der 1. Vorsitzende, einen Bericht über das vergangene Jahr abzugeben;

 

- der Kassierer, einen Bericht des abgelaufenen Jahres abzugeben;

 

- der Vorstand, die Wahl von 2 Kassenprüfern, die dem Vorstand nicht angehören, durchzuführen;

 

                  sowie

 

- Termine und Planung von Events zu verkünden;

 

- Anträge der Mitglieder vorzulegen;

 

- den Bericht der Kassenprüfer vorzulegen.

 

 

 

 

Odelzhausen, den 14.04.2024